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Produkt zum Begriff Strafverfahren:


  • Fehler und Wiederaufnahme im Strafverfahren
    Fehler und Wiederaufnahme im Strafverfahren

    Fehler und Wiederaufnahme im Strafverfahren , Medienberichte über spektakuläre Fehlurteile prägen das öffentliche Bild über Justizirrtümer. Aber wie häufig sind Fehlurteile tatsächlich? Bei welchen Delikten kommen sie vor? Was sind ihre Ursachen und wie können sie vermieden werden? Wie oft werden Fehlurteile in Wiederaufnahmeverfahren korrigiert? Und woran liegt es, wenn ein Wiederaufnahmeantrag erfolglos bleibt? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, analysierten Forscherinnen und Forscher aus der Kriminologie, Psychologie und der Rechtswissenschaft über 500 Akten von erfolgreichen und erfolglosen Wiederaufnahmeverfahren an Amts- und Landgerichten. Die Untersuchung wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert. Mit Beiträgen von Prof. Dr. Karsten Altenhain | Franziska Kilian | Erik Penther , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 109.00 € | Versand*: 0 €
  • Trenczek, Thomas: Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafverfahren
    Trenczek, Thomas: Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafverfahren

    Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafverfahren , Interdisziplinäre Darstellung Fachübergreifend verknüpft das Handbuch die sozialwissenschaftlich-kriminologische und die juristische Perspektive für die unterschiedlichen am Jugendstrafverfahren beteiligten Berufsgruppen und Professionen. Alle für das Arbeits- und Kooperationsfeld Jugendhilfe und (Straf-)Justiz wichtigen Regelungen, insbesondere zur Mitwirkung der Jugendhilfe nach den sozialrechtlichen Vorschriften (SGB VIII) sowie die korrespondierenden Regelungen der jugendstrafrechtlichen Sozialkontrolle (JGG, StPO, GVG), werden praxisbezogen kommentiert. Handbuch und Kommentar in einem Band Das Handbuch bereitet im sozialwissenschaftlich-kriminologischen Teil I die wesentlichen Erkenntnisse über »die« Jugendkriminalität und die jugendrechtliche Sozialkontrolle auf. Grundlage ist eine umfassende Recherche der relevanten wissenschaftlichen Quellen im deutschsprachigen und internationalen Raum. Im Teil II werden die rechtlichen Grundlagen sowohl des Jugend-/Sozialrechts wie auch des (Jugend-)Strafrechts detailliert erläutert. Umfassende Gesamtdarstellung zu den Themen: Sozialwissenschaftlich-kriminologische Grundlagen zum Thema »Jugend und Delinquenz«, Fakten und Hintergründe zur Jugendkriminalität Ursachen und Bedingungen abweichenden Verhaltens, Zielgruppen der Devianzpädagogik Analyse der strafrechtlichen Sanktionspraxis, und Wirkfaktoren der Jugendhilfe; »What works, what doesn't?« Erläuterung der Zweispurigkeit der jugendrechtlichen Sozialkontrolle und den daraus folgenden Konsequenzen, insbesondere auch für die Kooperation der unterschiedlichen Berufsgruppen und Institutionen Detaillierte Kommentierung der Bestimmungen des SGB VIII zur Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren sowie der Regelungen des JGG zur strafrechtlichen Sozialkontrolle Kritische Auseinandersetzung mit Kooperationsprojekten von Jugendhilfe, Polizei und Strafjustiz Strafe, Hilfe oder Erziehung - was hilft, was hilft nicht im Umgang mit Jugendkriminalität? Besonders empfehlenswert für: Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe im Strafverfahren Juristinnen und Juristen der Staatsanwaltschaften und Jugendgerichte weitere Berufsgruppen, die an Jugendstrafverfahren mitwirken oder sich wissenschaftlich mit Fragen der Jugenddelinquenz befassen oder in unterschiedlichen Zusammenhängen mit jungen Menschen arbeiten Ihnen steht mit diesem Kompendium eine interdisziplinär verankerte und den fachlichen Standards entsprechende Orientierungshilfe für die tägliche Praxis zur Verfügung. Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF) , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 98.00 € | Versand*: 0 €
  • Ärztliche Schweigepflicht im Strafverfahren (Vahlenkamp, Annika Kristin)
    Ärztliche Schweigepflicht im Strafverfahren (Vahlenkamp, Annika Kristin)

    Ärztliche Schweigepflicht im Strafverfahren , Die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht birgt im Strafverfahren ein besonderes Konfliktpotenzial. Einerseits haben Ärztinnen und Ärzte über Patientengeheimnisse grundsätzlich Schweigen zu bewahren. Andererseits kann eine möglichst umfassende Sachverhaltsaufklärung im allgemeinen wie auch im individuellen Interesse den Rückgriff auf Patienteninformationen erfordern. Annika Kristin Vahlenkamp untersucht, inwieweit entsprechende Befugnisse zur Durchbrechung der Schweigepflicht - zum Zwecke der Strafverfolgung ebenso wie zu Verteidigungszwecken - bestehen, und nimmt dafür verschiedene prozessuale Konfliktlagen in den Blick. Anschließend prüft die Autorin, welche Erkenntnisse prozessuale Verwertung finden dürfen, um materielles und prozessuales Recht in ein kohärentes System zu bringen. Im Rahmen der Analyse der Erlaubnisnormen kommt der melderechtlichen Vorschrift des § 32 Abs. 2 BMG sowie dem rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB besondere Bedeutung zu. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 202302, Produktform: Kartoniert, Autoren: Vahlenkamp, Annika Kristin, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Keyword: Beweisverwertung; Geheimnisoffenbarung; Zeugnisverweigerungsrecht; § 203 StGB, Fachschema: Strafrecht~Strafverfahren~Verfahren (juristisch) / Strafverfahren, Region: Deutschland, Warengruppe: TB/Strafrecht, Fachkategorie: Strafverfahrensrecht, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXI, Seitenanzahl: 339, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K, Länge: 231, Breite: 155, Höhe: 20, Gewicht: 546, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Relevanz: 0002, Tendenz: 0,

    Preis: 89.00 € | Versand*: 0 €
  • Niehaus, Susanna: Entwicklungsgerechte Befragung von Kindern in Strafverfahren
    Niehaus, Susanna: Entwicklungsgerechte Befragung von Kindern in Strafverfahren

    Entwicklungsgerechte Befragung von Kindern in Strafverfahren , Bei möglichen Straftaten gegen die körperliche und sexuelle Integrität von Kindern stellt deren Aussage meist das einzige Beweismittel dar. Die sorgfältige Erhebung und Dokumentation der Erstaussage und etwaiger weiterer Befragungen ist in diesen Fällen von entscheidender Bedeutung für den Verlauf und den Ausgang des Verfahrens. Kinder, die möglicherweise von Straftaten betroffen sind, benötigen hochqualifizierte Befragungspersonen, die ihnen die bestmögliche Aussageleistung ermöglichen und damit sicherstellen, dass im Rahmen des Strafverfahrens mit größtmöglicher Sicherheit adäquate Entscheidungen getroffen werden. Dieses Buch richtet sich insbesondere an Personen, die in der Schweiz, Österreich und Deutschland mit der praktischen Durchführung der Erstbefragung von Kindern betraut sind, welche berichten, Opfer oder Zeugin bzw. Zeuge einer strafbaren Handlung geworden zu sein. Aus dem Inhalt Ländervergleichender Überblick - Deutschland, Österreich, Schweiz Besondere Situation von Kindern in Strafverfahren Aussagerelevante Kompetenzen und Aspekte, bezogen auf entwicklungs- und aussagepsychologischer sowie entwicklungspsychopathologischer Forschungsbefunde Konkrete Tipps für die Gestaltung der Befragung Plädoyer für wissenschaftlich fundierte, verbindliche Befragungsstandards Prof. Dr. Susanna Niehaus ist Diplom-Psychologin, Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs, als Dozentin und Verantwortliche für das Kompetenzzentrum Devianz, Gewalt und Opferschutz an der Hochschule Luzern - Soziale Arbeit und als aussagepsychologische Sachverständige in Strafverfahren tätig. Prof. Dr. Renate Volbert ist Diplom-Psychologin, Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs; Professorin für Rechtspsychologie an der Psychologischen Hochschule Berlin / Wiss. Ang. am Institut für Forensische Psychiatrie der Charité Berlin und als aussagepsychologischeSachverständige bei Gerichten tätig. Forschungsschwerpunkte: Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen; Suggestion; Sekundäre Viktimisierung. Prof. Dr. Jörg M. Fegert , ist Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm. Er ist Sprecher des Kompetenzzentrums Kinderschutz in der Medizin in Baden-Württemberg Com.Can sowie Co-Sprecher des Traumaforschungszentrums ZTF am Universitätsklinikum Ulm, Mitglied in zahlreichen wissenschaftlichen Beratungsgremien u.a. im Fachbeirat des Unabhängigen Beauftragten sexueller Kindesmissbrauch (UBSKM) und Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats in Familienfragen , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 54.99 € | Versand*: 0 €
  • Was bedeutet Strafverfahren eingeleitet?

    "Was bedeutet Strafverfahren eingeleitet?" Ein Strafverfahren wird eingeleitet, wenn der Verdacht besteht, dass eine strafbare Handlung begangen wurde. Dies kann durch eine Anzeige, eine polizeiliche Ermittlung oder aufgrund von Hinweisen geschehen. In diesem Stadium werden Beweise gesammelt, Zeugen befragt und der Fall von den Strafverfolgungsbehörden untersucht. Wenn ausreichende Beweise vorliegen, wird die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren offiziell eröffnen und der Beschuldigte wird vor Gericht gestellt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Unschuldsvermutung gilt, bis die Schuld des Beschuldigten vor Gericht bewiesen ist.

  • Was ist ein anhängiges Strafverfahren?

    Ein anhängiges Strafverfahren bezieht sich auf einen rechtlichen Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist und bei dem eine Person beschuldigt wird, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Während des Verfahrens werden Beweise gesammelt, Zeugen befragt und Argumente von beiden Seiten präsentiert. Das Gericht entscheidet dann über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten und verhängt gegebenenfalls eine Strafe. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, gilt die Unschuldsvermutung und der Angeklagte bleibt vorläufig unschuldig.

  • Wie viele Strafverfahren werden eingestellt?

    Wie viele Strafverfahren werden eingestellt? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, da die Anzahl der eingestellten Strafverfahren von verschiedenen Faktoren abhängt. Dazu gehören unter anderem die Art des Vergehens, die Beweislage, die Schwere der Tat sowie die Ermittlungsergebnisse. In der Regel werden Strafverfahren eingestellt, wenn nicht genügend Beweise vorliegen oder wenn der Beschuldigte geständig ist. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen ein Strafverfahren aus anderen Gründen eingestellt werden kann, wie beispielsweise bei Verjährung oder geringfügigen Vergehen. Letztendlich hängt die Entscheidung über die Einstellung eines Strafverfahrens von der jeweiligen Situation und den rechtlichen Bestimmungen ab.

  • Muss ich wirklich das Strafverfahren bezahlen?

    Ja, in der Regel müssen die Kosten für ein Strafverfahren vom Beschuldigten getragen werden. Dies umfasst unter anderem die Kosten für Anwälte, Gerichtsgebühren und möglicherweise auch Zeugenentschädigungen. Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen der Staat die Kosten übernimmt, zum Beispiel wenn der Beschuldigte finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen.

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    Preis: 19.00 € | Versand*: 3.00 €
  • Wie können verdächtige Personen ein faires Strafverfahren erhalten?

    Verdächtige Personen können ein faires Strafverfahren erhalten, indem ihre Rechte auf ein faires Verfahren, Verteidigung und Anhörung gewährleistet werden. Zudem sollten Beweise transparent präsentiert und die Unschuldsvermutung respektiert werden. Ein unparteiisches Gericht und die Möglichkeit zur Berufung sind weitere wichtige Aspekte für ein faires Strafverfahren.

  • Wie lange dauert es bis ein Strafverfahren eingeleitet wird?

    Wie lange es dauert, bis ein Strafverfahren eingeleitet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst muss eine Straftat begangen worden sein und es müssen genügend Beweise vorliegen, um ein Verfahren zu rechtfertigen. Danach wird die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnehmen, um die Schuld des Beschuldigten zu prüfen. Dieser Prozess kann je nach Komplexität des Falls und der Menge an Beweisen unterschiedlich lange dauern. In einigen Fällen kann es Wochen oder Monate dauern, bis ein Strafverfahren offiziell eingeleitet wird.

  • Wer ist für Strafverfahren gegen Täter unter 21 Jahren zuständig?

    Wer ist für Strafverfahren gegen Täter unter 21 Jahren zuständig? In den meisten Ländern ist für Strafverfahren gegen Täter unter 21 Jahren das Jugendstrafrecht zuständig. Dieses spezielle Rechtssystem berücksichtigt das jugendliche Alter der Täter und zielt darauf ab, sie zu erziehen und zu resozialisieren, anstatt sie nur zu bestrafen. Jugendliche Täter können daher in speziellen Jugendstrafanstalten untergebracht werden und erhalten oft pädagogische Maßnahmen anstelle von Gefängnisstrafen. Die Zuständigkeit für diese Verfahren liegt in der Regel bei speziellen Jugendgerichten oder Jugendstrafkammern.

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Zivilverfahren und einem Strafverfahren?

    Ein Zivilverfahren behandelt Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen, während ein Strafverfahren die strafrechtliche Verfolgung von Straftaten durch den Staat betrifft. Im Zivilverfahren geht es um die Klärung von Schadensersatzansprüchen oder Vertragsstreitigkeiten, im Strafverfahren um die Bestrafung von strafbaren Handlungen. Zudem liegt im Zivilverfahren die Beweislast bei den Parteien, während im Strafverfahren die Staatsanwaltschaft die Beweise vorlegen muss.

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